Allgemeine Nutzungsbedingungen:

Diese Nutzungsbedingungen in der Fassung vom 26.07.2022 regeln die Teilnahme an der Initiative „Auction for Climate Action“ (nachfolgend AfCA) und die damit einhergehende Nutzung von AfCA auf Instagram unter https://www.instagram.com/auctionforclimateaction/ , der Webseite https://auctionforclimateaction.org/ , Facebook Auction for Climate Action | Facebook und LinkedIn www.linkedin.com/company/auctionforclimateaction/ . Diese werden zusammen nachfolgend als „Präsenz“ bezeichnet. Die letzte Aktualisierung war am 28.02.2024.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

1.    Vorab

Die Initiative AfCA ist rein gemeinnützig und mit besten Absichten der Initiatorin in deren Freizeit ehrenamtlich entstanden. Alle, die mit ihrer Teilnahme als Einstellerin oder Bieterin an der guten Sache mitwirken möchten, sind herzlich willkommen. In diesem Sinne mögen sich alle anständig verhalten, wohlwollend denken und handeln. Auf ein faires, freundliches und respektvolles Kommunikationsklima wird Wert gelegt.

Möchtet ihr als Bieterin, Künstlerin/Einstellerin, Ausstellungs-Location oder Event Veranstalter an der Initiative teilnehmen, dann stimmt ihr damit diesen Nutzungsbedingungen zu.

Es werden keine Kaufverträge abgeschlossen, die formaljuristisch einzufordern sind.

2.   Ablauf

Eine Künstlerin, Designerin oder andere Kreative (nachfolgend “Einstellerin”) stellt ein Werk für eine Versteigerung zur Verfügung und wählt eine der teilnehmenden Organisationen aus. Eine Bieter:in, die ein Werk zugunsten der ausgewählten Organisation online ersteigern möchte, kommuniziert ihr Gebot (Spende plus aufgeführte Kosten) in den Instagram Kommentaren oder auf den anderen Plattformen oder per E-Mail. Sollten Gebote über Instagram DM oder den anderen Kontaktmöglichkeiten eintreffen, sind diese in den Kommentaren vom Einsteller zu ergänzen. Nach Ende des Auktionszeitraumes, erhält die Bieterin mit der höchsten avisierten Spende den Zuschlag.

Die Einstellerin tritt in Kontakt mit der Bieterin und stellt der Bieterin einen Beleg/Rechnung über die Materialkosten inkl. Transport- und Verpackungskosten. Nachdem die Bieterin diese Selbstkosten der Einstellerin beglichen und die avisierte Spende an die Organisation getätigt und der Einstellerin nachgewiesen hat, versendet die.der Einsteller:in das Werk sicher an die Bieterin. Die Einstellerin muss AfCA über die Bieterin und die Spendensumme nach Abschluss informieren.

Dies gilt alles genauso für die Online-Auktionen, die mit Ausstellungen kombiniert sind. Die Beschreibungen der Web-Startseite und Infos für die Kreativen sind ebenso zu beachten. Das Wichtigste zeigen auch die ersten drei Instagram Posts.

Sollte die Bieterin mindestens eine der beiden Zahlungen nicht tätigen, muss die Einstellerin diese auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist – etwa 1 Woche – die vereinbarte Summen zu zahlen. Wird auch darauf nicht reagiert, kann die Einstellerin zurücktreten und die nächste Bieterin kontaktieren. Über diese Vorgänge, die Summen und die Bieter muss AfCA umgehend informiert werden.

Bei einer Live-Versteigerung stellt eine Künstlerin, Designerin oder andere Kreative (nachfolgend “Einstellerin”) ein Werk zur Verfügung und wählt eine der teilnehmenden Organisationen aus. Eine Bieter:in, die ein Werk zugunsten der ausgewählten Organisation ersteigern möchte, ersteigert mit einem Höchstgebot das Werk. Die finanziellen Kosten des:r Kreativen und die Spende an die Organisation müssen gleich vor Übergabe bar oder per PayPal getätigt werden.

Mit Überweisungszweck: AfCA, Eventname/Online-Auktion, Datum.

3.   Transportrisiko

Der Versand erfolgt inkl. Haftung und Sendungsverfolgung. Sollte die Bieterin eine zusätzliche Transportversicherung wünschen, muss sie dieses mitteilen und die Mehrkosten tragen. Die Einsteller tragen das Risiko eines möglichen Verlusts oder Beschädigung nur so lange, bis sie diese an ein Versandunternehmen übergeben haben. Ab dann tragen die Bieter das sogenannte Transportrisiko. Kommt ein Paket nicht bei dem Bieter an, muss der Einsteller mit dem Einlieferungsschein beweisen können, dass es abgeschickt wurde. Der Bieter muss in einem solchen Fall jedoch trotzdem für das verloren gegangene oder beschädigte Objekt die Kosten tragen und auch wie vereinbart spenden. Es kann sich aber an das Versandunternehmen gewandt werden, wenn der Schaden ersetzt werden soll.

Bei einer Live Versteigerung sorgt der Künstlerin, Designerin oder andere Kreative für den Transport zum Veranstaltungs-Ort. Dort findet Zahlung und Übergabe statt. Weiteres steht bei der jeweiligen Veranstaltung.

4.  Allgemeiner Haftungsausschluss

AfCA stellt über die Präsenz den Kontakt zwischen Einstellerinnen und Bieterinnen (zusammen „Nutzer“) her. AfCA hat keine aktive Rolle, ist kein Aktionspartner und hat keine Verpflichtungen gegenüber den Akteurinnen. Alle Handlungen zwischen den Akteurinnen sind so zu verstehen, als gäbe es AfCA nicht. Der Nutzer verpflichtet sich, bei Nutzung der Dienste nicht gegen geltende Rechtsvorschriften zu verstoßen. Die Akteurinnen haben keinerlei Ansprüche gegenüber AfCA und AfCA übernimmt, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung und Gewährleistung.

AfCA ist bemüht, diesen kostenfreien Service stets anzubieten. Die Nutzungsmöglichkeiten können jedoch zeitweise eingeschränkt oder unterbrochen sein. Hieraus entstehen keine Entschädigungsansprüche der betroffenen Nutzer. AfCA ist berechtigt, die angebotenen Dienste nach eigenem Ermessen unangekündigt zu ändern oder einzustellen. Die Nutzungsbedingungen können ohne Ankündigung geändert werden. Das Datum wird aktualisiert.

5.   Datenschutzbestimmungen

Es gelten die allgemeinen Datenschutzbestimmungen unter https://auctionforclimateaction.org/datenschutz/ .

6.   Die Einstellerin

6.1.   Interessensbekundung und Aufnahme

Möchte eine Einstellerin mit einem Werk an der Initiative AfCA teilnehmen, so bekundet sie ihr Interesse und verfolgt, wie bei den Infos für Kreativen und den Bewerbungsinfos der jeweiligen Bereiche beschrieben, den Prozess dafür. Einiges davon steht auch im dritten, fixierten Instagram Post.

AfCA entscheidet über die Aufnahme zur Initiative. Die Einstellerin hat keinen Anspruch darauf, dass ihr Werk an der Auktion teilnehmen wird oder publiziert wird. Eine etwaige Nichtzulassung bedarf keiner Begründung oder Erklärung von Seiten der Initiative.

Bei einer Live Versteigerung stehen gesonderte Bedingungen bei der jeweiligen Veranstaltung.

6.2. Beschreibung der Werke

In der zugesandten Frageliste werden auch die Eigenschaften des Werks beschrieben. Über diese Eigenschaften muss das Werk auch wirklich verfügen. Mängel oder Einschränkungen dürfen nicht verschwiegen werden. Ebenfalls nennt die Einstellerin dabei die Selbstkosten für Verpackung, Versand und Material. Diese müssen in Höhe und Art angemessen und nachvollziehbar sein. Aufwände für Arbeitszeiten zählen nicht zu den Selbstkosten und dürfen an keiner Stelle veranschlagt oder hinzugerechnet werden.

Der Zeitpunkt und der Auktionszeitraum wird von der Einstellerin in Abstimmung mit AfCA festgelegt.

Die Mindesthöhe einer Spende, für die ein Werk als Dankeschön angeboten wird, beträgt EUR 50,- oder mehr.

Bei einer Live Versteigerung steht diese Information gesondert bei der jeweiligen Veranstaltung.

6.3. Garantie der Einstellerin, Urheberrecht

Die Einstellerin garantiert, dass Sie die vorgegebene Person ist und die für die Auktion, Überlassung und Publizierung notwendigen Verwertungsrechte an dem Kunst- oder Designobjekt besitzt und gegen keine Urheber-, Verwertungs- oder sonstige Schutzrechte Dritter verstößt. Sie muss ebenfalls über das Urheberrecht der zur Verfügung gestellten Fotos verfügen oder deren Nutzungsrechte zur Veröffentlichung auf der Präsenz haben.

6.4. Einwilligung

Die Einstellerin willigt ein, dass AfCA die von ihr zur Person und zum Werk zur Verfügung gestellten Informationen auf der Präsenz publiziert werden.

Zudem willigt die Einstellerin ein, dass AfCA ihre Daten für den Zweck der Auktion, für statistische Zwecke und für eine weitere Kontaktaufnahme verarbeiten und speichern darf.

6.5. Beendigung der Teilnahme

Die Einstellerin oder AfCA können jederzeit und ohne Begründung oder Fristen die Teilnahme an der Auktion beenden. Die Teilnahme endet auch nach einer Versteigerung. Ist die Teilnahme beendet, werden der Post oder Informationen daraus gelöscht, falls AfCA oder die Einstellerin dies wünscht.

Für den Fall, dass das Werk nicht ersteigert werden sollte, kann die Einstellerin in der Frageliste vermerken, ob und wie lange das Werk noch online bleiben soll. AfCA wird das Angebot nach der vereinbarten Frist von max. 6 Monaten löschen. So könnte ein Bieter bis dahin noch das Werk ersteigern. Es wäre dann sofort versteigert, wenn die Mindestspende eingehalten wurde und die Nutzer sich einig sind. Alles übrige bliebe unverändert, wie hier beschrieben.

Bei einer Live Versteigerung ist die Teilnahme sofort im Anschluss beendet.

6.6. Freihaltung von Rechten und Forderungen Dritter, Einwilligung zur Datenweitergabe

Die Einstellerin hält AfCA frei von Ansprüchen Dritter, die auf einer Verletzung von Schutzrechten der von der Einstellerin teilnehmenden Werke beruht.

Die Einstellerin übernimmt in diesem Falle auf eigene Kosten die Rechtsverteidigung gegen solche Ansprüche Dritter und erstattet AfCA mögliche Aufwendungen, die AfCA entstehen. Voraussetzung hierfür ist, dass AfCA der Einstellerin unverzüglich über die Geltendmachung des entsprechenden Anspruchs durch Dritte verständigt und der Einstellerin die alleinige Rechtsverteidigung gegen diese Ansprüche überlässt. Soweit AfCA der Einstellerin die Rechtsverteidigung nicht vollständig übertragen kann, hat AfCA ihr stattdessen die Kontrolle hierüber einzuräumen und im Rahmen der Rechtsverteidigung oder bei Vergleichsverhandlungen nur und stets im Einvernehmen mit der Einstellerin zu agieren. AfCA wird die Einstellerin bei der Vorbereitung und Durchführung der Rechtsverteidigung bzw. Vergleichsverhandlung in angemessenem Umfang unterstützen.

Sofern Rechtsansprüche von Dritten bezüglich der Werke der Einstellerin gegenüber AfCA geltend gemacht werden, willigt die Einstellerin der Weitergabe ihrer Kontaktdaten an diese ein.

7.   Die Bieterin

7.1.   Einwilligung

Mit Teilnahme an der Initiative willigt die Bieterin ein, dass AfCA ihre Daten für den Zweck der Auktion, für statistische Zwecke und für eine weitere Kontaktaufnahme verarbeitet und speichert.

7.2. Verwendungszweck

Bei allen Spenden und Zahlungen ist als Verwendungszweck “AfCA, Event Name/Online-Auktion, Datum der Versteigerung” für informative und statistische Zwecke anzugeben.

7.3.  Spende als Sonderausgabe

Die an der Initiative beteiligten Organisationen sind derzeit in Deutschland gemeinnützig anerkannt und haben ihren Sitz in der EU. Es lohnt sich für die Bieterin zu prüfen, ob sie die Spende steuerlich absetzen kann. AfCA kann hierbei keine Beratung, Prüfung oder Haftung übernehmen.